Die Vorteile des Stiftens

Das Finanzamt honoriert Ihr nachhaltiges soziales Engagement

Warum an eine Stiftung spenden?

____Eine Stiftung verbraucht die ihr zu geführten Mittel nicht,
sondern verwendet sie, um Erträge zu erwirtschaften, die dann
den besonderen Stiftungszwecken zugeführt werden. Stiftungen
sind daher nachhaltiger als Spenden, sie wirken über den Tod des Stifters hinaus.
Jede Stiftung benötigt ein Grundvermögen, das für immer in der Stiftung verbleibt und nicht aufgebraucht werden darf. Grundsätzlich dient das Stiftungsvermögen als das Fundament für die langfristige
Aufrechterhaltung des Stiftungszwecks.
Mit diesem Stiftungsvermögen erwirtschaftet die

Stiftung Erträge, die nur für die Verwirklichung der Stiftungsziele
verwendet werden dürfen. Bei der Mittelrheinischen Stiftung
für Menschen mit Behinderung soll durch Zuwendungen das
Stiftungsvermögen gemehrt werden.
Die gestifteten Beträge werden gemeinsam in der Vermögensverwaltung verwaltet. Das spart Kosten und hält die Verwaltung schlank. Die Mittelrheinische Stiftung tritt durch ehrenamtliches Engagement und sparsame Haushaltspolitik dafür ein, dass die Zuwendungen fast zu 100% an die Menschen gelangen, die
der Unterstützung bedürfen.

 

Stiften = Steuern sparen

____Die steuerliche Förderung der Stiftung ist verbessert
worden. Der Staat honoriert das gemeinnützige Engagement des
Stifters mit steuerlichen Vorteilen. Durch das „Gesetz zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde
neben den Verbesserungen im Bereich des Spendenabzugs
auch die steuerliche Förderung für Zuwendungen in den
Vermögensstock von Stiftungen deutlich angehoben. Die Spenden
bzw. das gestiftete Kapital kann zu 100 % als Sonderausgaben
im Rahmen nachfolgender Höchstbeträge bei der Einkommenssteuer,
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer abgesetzt werden:

____Für Spenden gilt:

  • Abzugsfähigkeit entweder bis zur Höhe von 20 Prozent des
    Gesamtbetrags der Einkünfte (bei der Einkommensteuer),
    des Einkommens (bei der Körperschaftsteuer) bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb (bei der Gewerbesteuer)
  • oder (bei Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit) bis zur Höhe von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr
    aufgewendeten Löhne und Gehälter.


Beträge, die diese Höchstgrenzen überschreiten, können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.

 

____Für Stiftungen gilt zusätzlich:

  • Zuwendungen in das gebundene Stiftungsvermögen (Vermögensstock) können neben den o.g. Beträgen mit bis zu
    1.000.000,00 EUR innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes als
    Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen
    werden
  • Es besteht eine Eintragungsfähigkeit auf der Lohnsteuerkarte
    bzw. die Möglichkeit der Reduzierung von Einkommensteuervorauszahlungen.

Die Senkung der Einkommensteuerbelastung ist die aktive Unterstützung des Staates für Ihr soziales Engagement.

"Behinderung ist relativ.
Sie kann nur in Beziehung zur Umwelt
verstanden werden."

„Wohltätigkeit und
der Einsatz der persönlichen Kraft
sind die einzigen Investitionen."

Walt Whitman (1819 - 1892),
US-amerikanischer Lyriker

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